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Depotwechsel

Jeder Inhaber eines Depotkontos sollte regelmäßig überprüfen, wie viel Gebühren er für das Konto und die in Auftrag gegebenen Orders zu zahlen hat. Je nach Nutzung eines Aktiendepots kann ist die Einsparung bei einem Wechsel teilweise nicht unerheblich. Die Einsparungen können sowohl in der kostenlosen Führung des Depotkontos liegen, als auch in geringeren Gebühren für Aufträge oder niedrigeren Ausgabeaufschlägen bei Investmentfonds. Der Umzug mit einem Aktiendepot von einer Bank zu einer anderen ist meist einfacher, als man sich das vorstellt.

So ist ein Depotwechsel für den Verbraucher nicht mit Kosten verbunden, Banken versuchen sogar, mit Wechselprämien neue Kunden anzulocken, Ihrer bisherigen Bank ist es untersagt, für den Wechsel Gebühren in Rechnung zu stellen. Dafür hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil aus dem Jahr 2004 gesorgt, da eine Bank bei einem Depotwechsel nichts anderes macht, als ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, die Wertpapiere auszuhändigen, die sie im Kundenauftrag verwahrt hat. Laut Gericht stehen ihr zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten keine Gebühren zu.

Der Umzug von Aktiendepots ist gesetzlich genauestens geregelt

Dagegen ist es nicht gesetzlich geregelt, innerhalb welcher Zeit die Herausgabe, beziehungsweise Weiterleitung an das neue Aktiendepot erfolgen muss. Die Geschwindigkeit, mit der eine solche Übertragung erfolgt, hängt daher in der Hauptsache von der Bank ab, in deren Depots sich derzeit die Wertpapiere befinden. Üblicherweise sollte ein Depotübertrag innerhalb eines Monats abgeschlossen sein. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei exotischen Wertpapieren kann es auch etwas länger dauern. Während der Übertragungsdauer können Sie keine Verkäufe aus dem Depot vornehmen, daher sollten Sie den Zeitpunkt des Umzugs genau planen.

Steuerlich ist ein Depotumzug nicht von Bedeutung, solange die Papiere lediglich umziehen, ansonsten aber in Ihrem Besitz verbleiben und kein Gläubigerwechsel stattfindet. Mitsamt den Wertpapieren werden die gesamten Daten über die Anschaffung, Kaufkurse und Kaufdatum, mit übertragen. Ein Depotumzug wird daher steuerlich nicht als Verkauf bewertet. Dies ist insbesondere wichtig für Wertpapiere, die vor Einführung der Abgeltungssteuer erworben wurden, diese werden auch in einem neuen Aktiendepot als abgeltungssteuerfreie Altbestände gelistet.

Das Finanzamt kommt erst ins Spiel, wenn Sie einen Übertrag in ein Aktiendepot vornehmen, dass auf den Namen Ihres Ehepartners läuft, oder sogar auf einen Dritten. Bei einem Übertrag auf ein Aktiendepot des Ehepartners geht das Finanzamt ebenfalls nicht von einem Verkauf der Wertpapiere aus, erhält aber von der bis dahin kontoführenden Bank eine Meldung. Bei einem Übertrag auf das Aktiendepot eines Dritten wird nur dann keine Steuer fällig, wenn dieser Übertrag eindeutig als Schenkung deklariert wird. Auch diesen Vorgang meldet die Bank dem Finanzamt. Wird ein derartiger Wertpapierübertrag auf das Aktiendepot eines Dritten nicht eindeutig als Schenkung deklariert, geht das Finanzamt von einem steuerlich relevanten Verkauf aus. Das bedeutet, dass die Wertpapiere, sofern sie vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, auch bei Kursgewinnen steuerfrei übertragen werden können. Allerdings gelten die Wertpapiere im neuen Depot nicht mehr als steuerfreie Altbestände. Sofern die Wertpapiere nach dem 1.1.2009 erworben wurden, sind sofort Steuern auf eventuelle Kursgewinne fällig.

Bei einem Umzug zieht alles mit

Bei einem Übertrag auf ein eigenes, neues Depot werden auch die möglichen Verlustverrechnungsmöglichkeiten und die Abzugsmöglichkeiten eventuell anfallender ausländischer Quellensteuer übertragen. Dies ist durchaus sinnvoll, wenn Sie Ihr bisheriges Konto vollständig auflösen möchten. Sie müssen dies Ihrer Bank jedoch ausdrücklich mitteilen, da diese Übertragung ansonsten unterbleibt. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur einen Teil der Wertpapiere in ein neues Depot übertragen möchten.

Regelmäßige Anlagen kleinerer Beträge aus einem Fondssparplan können nicht in ein neues Aktiendepot übertragen werden. Sie müssen entweder im alten Depot bleiben oder, sofern das aufgelöst werden soll, verkauft werden.

Der Auftrag zum Depotwechsel ist schnell erledigt. Nach Einrichtung eines Depotkontos bei der neuen Bank beauftragen Sie entweder die Neue oder die bisherige Bank mit der Übertragung der Wertpapiere. Dies geschieht über ein entsprechendes Formular und gilt auch für einen Umzug innerhalb einer Bank.